Medienmitteilungen

06.01.2020

Staatsrat Roberto Schmidt (VS) ist neuer Präsident der Gebirgskantone

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) wählte den Walliser Staatsrat Roberto Schmidt zu ihrem neuen Präsidenten. Er folgt seit 1. Januar 2020 auf den Tessiner Staatsrat Dr. Christian Vitta, der die Konferenz während der letzten vier Jahre präsidierte.

MM Wechsel Präsidium (2020) de
MM Wechsel Präsidium (2020) fr
MM Wechsel Präsidium (2020) it


12.03.2019

Gebirgskantone erfreut über den Entscheid des Nationalrates

Die Gebirgskantone haben den heutigen Entscheid des Nationalrates, das gegenwärtige Wasserzinsmaximum bis Ende 2024 fortzusetzen, erfreut zur Kenntnis genommen. Die beschlossene Übergangsregelung erlaubt es dem Bundesrat eine Vorlage für das Wasserzinsmodell ab 2025 zu erarbeiten und diese in Vernehmlassung zu geben.

MM Wasserzins (12_03_19) D


14.11.2018

Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. treten der Regierungskonferenz der Gebirgskantone als Beobachter bei

Die beiden Appenzeller Kantone treten der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) als Beobachter bei. Nach zwei Jahren wird gemeinsam die Option einer Vollmitgliedschaft geprüft werden.

MM (D)


20.09.2018

Sachlich und politisch richtiger Entscheid des Ständerates

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerates, das gegenwärtige Wasserzinsmaximum bis Ende 2024 fortzusetzen. Es ist sachlich und politisch der einzig richtige Entscheid.

MM Wasserzins (20_09_18) D


20.09.2018

Wasserzinsen: Bitte mit Sorgfalt!

Das Bundesparlament diskutiert derzeit über die Wasserzinsen. Die Strombranche spricht von „Flexibilisierung“ meint aber „Senkung“. Gleichzeitig fordert sie ein neues Modell zur Ermittlung des Wasserzinsmaximums. Die Gebirgskantone stehen der Modelldiskussion offen gegenüber. Ein faires Modell muss aber grundlegende Kriterien erfüllen.

Gastkommentar in der Handelszeitung_20_09_2018


24.05.2018

Wasserzins: Sachlich und politisch richtiger Entscheid

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, dem Parlament eine Fortsetzung des gegenwärtigen Wasserzinsmaximums vorzuschlagen. Es ist sachlich und politisch der einzig richtige Entscheid, denn für eine Senkung des Wasserzinsmaximums besteht kein Anlass.

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16.05.2018

Staatsrat Christian Vitta als Präsident der Gebirgskantone wiedergewählt

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) hat den Tessiner Staatsrat Christian Vitta für eine weitere Amtsperiode als Präsidenten gewählt.

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30.01.2018

Keine Experimente mit ungewissem Ausgang: NEIN zur No Billag-Initiative

Der Text der No Billag-Initiative ist sehr unklar formuliert. Kernstück des Initiativtextes ist aber das Verbot, Abgaben zu erheben, weshalb sich Anbieter künftig nur noch über Werbung finanzieren könnten. Die Angebote würden dadurch nur noch auf die bevölkerungsstarken Ballungszentren ausgerichtet. Die Medienlandschaft in den Randregionen würde empfindlich ausgedünnt. An einem solchen medienpolitischen Experiment mit ungewissem Ausgang können die Gebirgskantone keinerlei Interesse haben. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) empfiehlt daher, die Initiative klar abzulehnen.

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28.08.2017

Generelle Senkung des Wasserzinsmaximums wird strikt abgelehnt

Die vom Bundesrat als Übergangsregelung vorgeschlagene generelle Senkung des Wasserzinsmaximums lehnt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) strikte ab, denn dafür besteht weder sachlich noch politisch eine Rechtfertigung. Dringend ist hingegen, in der Übergangsfrist den völlig verzerrten Strommarkt neu zu ordnen. Erst dann kann über ein allfällig neues Wasserzinsmodell diskutiert werden.

MM Wasserzins (28_08_17) D
Vernehmlassung Wasserzins (D) – 28_08_17
20170828_BHP-Schlussbericht
Frauendorfer_Studie_GrossWasserkraft_20170828
Frauendorfer_Studie_GrossWasserkraft -Technische Dokumentation_20170828


22.06.2017

Vorschlag mit Anpassungsbedarf!

Der Vorschlag des Bundesrates, das derzeitige Modell für den Wasserzins weiterzuführen, bis Gewissheit über das neue Strommarktmodell besteht, macht im Grundsatz Sinn. Eine erste Sichtung zeigt aber, dass die konkret vorgeschlagene Übergangsregelung auf einer nicht sachgerechten Annahme gründet und Schieflagen enthält. Deshalb besteht Anpassungsbedarf. Die Gebirgskantone werden die Vorlage nun vertieft prüfen und dann im Detail Stellung nehmen.

MM Wasserzins (22_06_17) Deutsch